"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." So lautet zumindest Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes. Die Umsetzung in die Praxis ist leider wesentlich komplizierter. Kinderarmut ist dabei ein Problem, für das der Staat dem Anschein nach kein Konzept hat. Zwar sollen die Alg-II Sätze für Kinder angehoben werden. Damit ist aber nicht sichergestellt, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Vielfach haben die Eltern die Situation zutreffend analysiert, sind aber trotzdem nicht in der Lage die richtigen Entscheidungen zu treffen. So auch in dem Fall, über den der MDR am 24.09.2007 und am 17.12.2007 berichtete.
Der falsche Schritt wäre jetzt mit Sicherheit, wenn man alle Alg-II-Empfänger als unverantwortlich brandmarken würde. Es geht hier darum diesen Familien zu helfen, so dass sie zum Wohle ihrer Kinder die richtigen Entscheidungen treffen können. Die Zeit wird zeigen, ob der Gesetzgeber sich der Sache annehmen wird. Wenn er dies denn hoffentlich tut, dann kann die Lösung nicht allein in Repressionen liegen. Vielmehr muss die Verwendung der Gelder, die den Kindern zustehen, zu deren Wohle sichergestellt werden und dies muss den Eltern auch verständlich gemacht werden, damit sie lernen solche Entscheidungen selber treffen zu können.
Auch die Einführung der Rechte der Kinder in das Grundgesetz könnte ein wichtiger Schritt sein. Würde doch so der besondere Stellenwert der Sache unterstrichen und rechtsdogmatische Probleme könnten leichter gelöst werden. Allerdings darf dies nicht zu bloßer Symbolpolitik verkommen.
Mittwoch, 19. Dezember 2007
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