Mittwoch, 19. Dezember 2007

Und täglich grüßt das Murmeltier...

Im Tarifkonflikt zwischen GDL und DB sind die Weichen mal wieder in Richtung Streik gestellt.
Wer sich den Hick-Hack versüßen will, sollte sich folgenden Clip nicht entgehen lassen:

Fernsehr geht, Kindergarten nicht.

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." So lautet zumindest Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes. Die Umsetzung in die Praxis ist leider wesentlich komplizierter. Kinderarmut ist dabei ein Problem, für das der Staat dem Anschein nach kein Konzept hat. Zwar sollen die Alg-II Sätze für Kinder angehoben werden. Damit ist aber nicht sichergestellt, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Vielfach haben die Eltern die Situation zutreffend analysiert, sind aber trotzdem nicht in der Lage die richtigen Entscheidungen zu treffen. So auch in dem Fall, über den der MDR am 24.09.2007 und am 17.12.2007 berichtete.

Der falsche Schritt wäre jetzt mit Sicherheit, wenn man alle Alg-II-Empfänger als unverantwortlich brandmarken würde. Es geht hier darum diesen Familien zu helfen, so dass sie zum Wohle ihrer Kinder die richtigen Entscheidungen treffen können. Die Zeit wird zeigen, ob der Gesetzgeber sich der Sache annehmen wird. Wenn er dies denn hoffentlich tut, dann kann die Lösung nicht allein in Repressionen liegen. Vielmehr muss die Verwendung der Gelder, die den Kindern zustehen, zu deren Wohle sichergestellt werden und dies muss den Eltern auch verständlich gemacht werden, damit sie lernen solche Entscheidungen selber treffen zu können.

Auch die Einführung der Rechte der Kinder in das Grundgesetz könnte ein wichtiger Schritt sein. Würde doch so der besondere Stellenwert der Sache unterstrichen und rechtsdogmatische Probleme könnten leichter gelöst werden. Allerdings darf dies nicht zu bloßer Symbolpolitik verkommen.

Mittwoch, 12. Dezember 2007

Zensur im Internet

Man sollte grundsätzlich davon ausgehen können, dass die Richter eines Landgerichtes (LG) um die besondere Bedeutung von Art. 5 GG "Meinungsfreiheit" wissen sollten. Sie ist schlechthin konstituierend für eine demokratische Gesellschaft. Deshalb findet auch keine Zensur statt (Art. 5 I S. 3 GG). Allerdings finden sich auch Schranken der Meinungsfreiheit in Art. 5 II GG, die besagen, dass die Meinungsfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen durch Gesetz einschränkbar ist. Aber selbst diese die Meinungsfreiheit einschränkenden Gesetze sind im Lichte derselbigen auszulegen, so dass der Meinungsfreiheit der größtmögliche Wirkungsbereich zukommt.

So sehen es aber nicht die Richter am LG Hamburg. Dort wird verlangt, dass Blogger die Kommentare ihrer Leser zensieren. Also vor Veröffentlichung entscheiden, was darf publiziert werden und welcher Kommentar muss gelöscht werden, da er ehrverletzend oder ähnliches sein könnte. Macht der Blogger dies nicht, sondern löscht die Beiträge erst nach deren Veröffentlichung, so macht er sich Schadensersatzpflichtig! Das nenn ich Zensur.

Sicher das Zensurverbot des Art. 5 GG wirkt in erster Linie zwischen Staat und Bürger. Aber dort wo im einfachen, zwischen Bürgern wirkenden Gesetz unbestimmte, d.h. auslegungsbedürftige, Rechtsbegriffe verwendet werden, strahlen die Grundrechte in das Rechtsverhältnis "Bürger-Bürger" ein. Sie bilden mithin eine objektive Werteordnung.
Ergebnis des Ganzen: Der Bloggbetreiber muss solche Meinungsäußerungen, die z.B. gegen § 185 StGB verstoßen, also beleidigend sind, löschen aber nicht vorab zensieren. So sieht das auch der Bundesgerichtshof (BGH).

Bleibt zu hoffen, dass der BGH, sofern er in dem Fall des LG Hamburg noch gehört werden wird, seiner Linie treu bleibt und eine der Meinungsfreiheit freundliche Entscheidung treffen wird. Stellt doch die Entscheidung des LG Hamburg einen massiven Einschnitt in die Meinungsfreiheit im Medium Internet dar.

Montag, 10. Dezember 2007