Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass es unzulässig sein kann die Vergabe von öffentlichen Aufträgen davon abhängig zu machen, dass der örtliche Tariflohn gezahlt werden muss. Damit setzt er sich in Widerspruch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass dies gebilligt hatte.
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Im Ergebnis wird so durch die Rechtsprechung des EuGH die Tarifautonomie und mit ihr das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 III Grundgesetz ausgehöhlt. Arbeitnehmerrechte werden schlicht zum Zwecke der europäischen Integration, die auf wirtschaftlicher Freiheit - insbesondere Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit - beruht, geopfert.
Die Frage, die sich stellt, lautet:"Wer soll eigentlich so Integriert werden?" Die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten, insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, werden sich von "Europa" sicher nicht richtig verstanden fühlen. Allein die Unternehmen kann diese Rechtsprechung erfreuen.
Ich muss sagen, dass ist nicht die Art von europäischer Einigung, die ich für wünschenswert halte. Darum hoffe ich, dass das BVerfG - als Hüter der Verfassung - sich dem widersetzten wird.
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