Mittwoch, 19. Dezember 2007

Und täglich grüßt das Murmeltier...

Im Tarifkonflikt zwischen GDL und DB sind die Weichen mal wieder in Richtung Streik gestellt.
Wer sich den Hick-Hack versüßen will, sollte sich folgenden Clip nicht entgehen lassen:

Fernsehr geht, Kindergarten nicht.

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." So lautet zumindest Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes. Die Umsetzung in die Praxis ist leider wesentlich komplizierter. Kinderarmut ist dabei ein Problem, für das der Staat dem Anschein nach kein Konzept hat. Zwar sollen die Alg-II Sätze für Kinder angehoben werden. Damit ist aber nicht sichergestellt, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Vielfach haben die Eltern die Situation zutreffend analysiert, sind aber trotzdem nicht in der Lage die richtigen Entscheidungen zu treffen. So auch in dem Fall, über den der MDR am 24.09.2007 und am 17.12.2007 berichtete.

Der falsche Schritt wäre jetzt mit Sicherheit, wenn man alle Alg-II-Empfänger als unverantwortlich brandmarken würde. Es geht hier darum diesen Familien zu helfen, so dass sie zum Wohle ihrer Kinder die richtigen Entscheidungen treffen können. Die Zeit wird zeigen, ob der Gesetzgeber sich der Sache annehmen wird. Wenn er dies denn hoffentlich tut, dann kann die Lösung nicht allein in Repressionen liegen. Vielmehr muss die Verwendung der Gelder, die den Kindern zustehen, zu deren Wohle sichergestellt werden und dies muss den Eltern auch verständlich gemacht werden, damit sie lernen solche Entscheidungen selber treffen zu können.

Auch die Einführung der Rechte der Kinder in das Grundgesetz könnte ein wichtiger Schritt sein. Würde doch so der besondere Stellenwert der Sache unterstrichen und rechtsdogmatische Probleme könnten leichter gelöst werden. Allerdings darf dies nicht zu bloßer Symbolpolitik verkommen.

Mittwoch, 12. Dezember 2007

Zensur im Internet

Man sollte grundsätzlich davon ausgehen können, dass die Richter eines Landgerichtes (LG) um die besondere Bedeutung von Art. 5 GG "Meinungsfreiheit" wissen sollten. Sie ist schlechthin konstituierend für eine demokratische Gesellschaft. Deshalb findet auch keine Zensur statt (Art. 5 I S. 3 GG). Allerdings finden sich auch Schranken der Meinungsfreiheit in Art. 5 II GG, die besagen, dass die Meinungsfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen durch Gesetz einschränkbar ist. Aber selbst diese die Meinungsfreiheit einschränkenden Gesetze sind im Lichte derselbigen auszulegen, so dass der Meinungsfreiheit der größtmögliche Wirkungsbereich zukommt.

So sehen es aber nicht die Richter am LG Hamburg. Dort wird verlangt, dass Blogger die Kommentare ihrer Leser zensieren. Also vor Veröffentlichung entscheiden, was darf publiziert werden und welcher Kommentar muss gelöscht werden, da er ehrverletzend oder ähnliches sein könnte. Macht der Blogger dies nicht, sondern löscht die Beiträge erst nach deren Veröffentlichung, so macht er sich Schadensersatzpflichtig! Das nenn ich Zensur.

Sicher das Zensurverbot des Art. 5 GG wirkt in erster Linie zwischen Staat und Bürger. Aber dort wo im einfachen, zwischen Bürgern wirkenden Gesetz unbestimmte, d.h. auslegungsbedürftige, Rechtsbegriffe verwendet werden, strahlen die Grundrechte in das Rechtsverhältnis "Bürger-Bürger" ein. Sie bilden mithin eine objektive Werteordnung.
Ergebnis des Ganzen: Der Bloggbetreiber muss solche Meinungsäußerungen, die z.B. gegen § 185 StGB verstoßen, also beleidigend sind, löschen aber nicht vorab zensieren. So sieht das auch der Bundesgerichtshof (BGH).

Bleibt zu hoffen, dass der BGH, sofern er in dem Fall des LG Hamburg noch gehört werden wird, seiner Linie treu bleibt und eine der Meinungsfreiheit freundliche Entscheidung treffen wird. Stellt doch die Entscheidung des LG Hamburg einen massiven Einschnitt in die Meinungsfreiheit im Medium Internet dar.

Montag, 10. Dezember 2007

Mittwoch, 28. November 2007

Excalibur

Welch denkwürdiger Tag!

Der einzigartige Dr. Welf Haeger hat heute in der Cafete meinen Stift (siehe Bild) benützt. Sein eigener verweigerte den Gebrauch, so dass ich helfend mit meinem Stift (s. Bild) einspringen konnte.

Was er wohl mit meinem Stift (s. Bild) geschrieben hat? Hat er womöglich seinen neuesten Gag zu Papier gebracht? Oder hat er lediglich eine Notiz in einer Prozessakte vermerkt?

Jedenfalls umgibt meinen Stift (s. Bild) von nun an eine gerade zu mystische Aura. Ob er nun ähnliche Wirkungen zeigt, wie Excalibur, das magische Schwert des König Arthurs, welches ihm zu Ehre, Ruhm und der Krone verhalf.
Wird dieser Stift (s. Bild) jetzt vielleicht mir zu Erfolg vor Gericht oder gar auf der Bühne verhelfen...?


Montag, 26. November 2007

Any Given Sunday

Früher hieß es mal: "Am Sonntag gehört Papi mir!"
Heut zu Tage hört man diesen Satz höchstens von ein paar Kindern, deren Väter sich als Lokführer in der GDL organisiert haben. Soviel zur Kinderfeindlichkeit des unbefristeten Streiks.

Bei mir heißt es eher: "Am Sonntag gehör ich Justitia und meiner Freundin."
Dieser Sonntag war allerdings etwas anders. An diesem Sonntag zog nämlich meine Schwester um. Da Umzugsunternehmen mittlerweile horrende Summen für ihre Dienste verlangen, hilft man natürlich gerne. So galt es die üblichen Umzugskartons aber auch ein Bett, gefüllte Kommoden, eine Couch und eine Waschmaschine von A nach B zu bringen. Des Weiteren wäre da noch ein Klavier gewesen, dass wollten wir dann lieber doch wirklichen Fachleuten überlassen. Und da Autovermieter auch als Wucherer bekannt sind, benutzten wir einen Kombi sowie einen Kleinbus aus Privatbesitz. Problem: Soviel passt da auch nicht rein. Darum sind wir schön hin und her gefahren; die Autos waren so voll bepackt, dass die Sitzpositionen als andere als artgerecht waren.

Die ganze Aktion zog sich von morgens bis in die frühen Abendstunden, so dass weder Justitia noch meine Freundin nicht sehr viel meiner Aufmerksamkeit an diesem Sonntag hatten.

Mittwoch, 21. November 2007

Demokratie und Arbeitskampf der Arbeitslosen

Der Tarifkonflikt zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn AG scheint fast beigelegt - Zumindest wird gerade mal wieder verhandelt. Während dieses Konflikts sind das Streikrecht und seine Auswirkungen ausufernd diskutiert worden. Doch nur eine Sache hat bei mir wirklich Bauchschmerzen verursacht und damit ist nicht gemeint, dass ich mir beim Warten auf den Zug die Beine in den Bauch gestanden habe. Nein, ich meine das politische Streikrecht.
Am 02.11. musste ich im Radio hören, wie einzelne Anrufer in einer Sendung zum Arbeitskampf der GDL und der anstehenden Entscheidung des LAG Chemnitz das politische Streikrecht forderten.

Das politische Streikrecht gibt es in Deutschland nicht. Es gibt auch kein deutsches Arbeitskampfgesetzbuch. Als einzige rechtliche Grundlage für den Arbeitskampf haben dient Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Das macht das Streikrecht natürlich nicht weniger wertvoll; immerhin handelt es sich um eine Norm aus dem Grundrechtskatalog.

Der Art. 9 Abs. 3 GG besagt, dass jedermann sich zu einer Vereinigung, die der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftbedingungen dient (Gewerkschaft oder Arbeitgeberverband), zusammenschließen darf. Daraus folgt auch, dass diese speziellen Vereinigungen (auch Koalition genannt) „Kampfmittel“ einsetzen dürfen, um ihren Vereinigungszweck zu erreichen. Dies sind der Streik und auf Arbeitgeberseite die Aussperrung. Sie sollen sicherstellen, dass Löhne und Arbeitsbedingungen auf Augenhöhe ausgehandelt werden (BVerfGE 84, 226; 92, 395). Dadurch wird die Verhandlungsüberlegenheit des Arbeitgebers, die i.d.R. gegeben sein dürfte, ausgeglichen. Klingt fair – ist es auch.
Es handelt sich hierbei allerdings zum Großteil um Richterrecht. Das heißt, dass in erster Linie das Bundesverfassungsgericht und das Bundesarbeitsgericht die Grundsätze zu Arbeitskampfrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG herausschälen. Und da in dieser Norm nur von Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen die Rede ist, sagt das Bundesarbeitsgericht, dass es kein politisches Streikrecht (BAGE 62, 191; Ausnahme: Art. 20 Abs. 4 GG) gibt.

Soweit alles in Ordnung.

Wollen diese Leute etwa französische Verhältnisse in der Art, dass das gesamte öffentliche Leben lahm gelegt wird, weil die Einführung des Tempolimit von 130 km/h bestreikt wird? Gut, dem Deutschen liebstes Kind ist sein Auto; das nimmt er nicht gerne an die Leine. Aber so was wäre trotzdem unverhältnismäßig.
Außerdem wäre dies auch in höchstem Maße undemokratisch und somit verfassungswidrig. Arbeitnehmer hätten einen viel größeren Einfluss auf die politische Willensbildung als andere Bürger. Es ist aber kein Grund ersichtlich, warum ein Arbeitnehmer die Gesetzgebung stärker beeinflussen können sollte als Studierende, Schüler, Hausfrauen(und natürlich)/-männer, Arbeitgeber oder Arbeitslose. Diese Personengruppen können eben nicht streiken bzw. es interessiert die Öffentlichkeit nicht wirklich, ob z.B. Studierende studieren oder nicht. Und was sollen die Arbeitslosen bitte machen? Etwa arbeiten?! Das hätte die Hartz-IV-Reform sicher verhindert, wäre aber an den tatsächlichen Voraussetzungen gescheitert.


So, genug für heute.
Und Merke: Gerechtigkeit ist, wenn man trotzdem lacht.

Wer, wie, was...

...wieso, weshalb, warum.
Wer nicht fragt, bleibt dumm.
Ernie, Bert und Co. sind an allem schuld.