Arrr, nach langer, langer Pause mal wieder ein Beitrag:
Heute am 19.09.2009 ist der International Talk Like A Pirate Day. Den Letzten hab ich ihn leider verpasst, so dass ich ein ganzes Jahr warten musste, um ihn endlich gebührend begehen zu könne, Arrr!
So, Ihr Landratten, damit Ihr Euch auch entsprechend verständigen könnt, gibt's noch ein kleines Sprachkurs-Video; selbstverständlich auf Englisch, da der Tag ja international ist.
Klar soweit?
Ja?
Warum hör ich dann kein Ay-Ay?!
HAR-HAR-HAR!!!
Samstag, 19. September 2009
Samstag, 20. Juni 2009
Grundhaltung - Ein Zitat zum Tag.
"Ihr sollt niemals aufhören zu leben, ehe ihr gestorben, welches manchem passiert und ein gar ärgerliches Ding ist."
Jacques Offenbach (geb. 20.06.1819 in Köln), französischer Komponist und Cellist, gilt als Begründer der modernen Operette.
Jacques Offenbach (geb. 20.06.1819 in Köln), französischer Komponist und Cellist, gilt als Begründer der modernen Operette.
Montag, 15. Juni 2009
Mittwoch, 3. Juni 2009
Montag, 1. Juni 2009
Freitag, 8. Mai 2009
Die Nixen.
"Am einsamen Strande plätschert die Flut,
Der Mond ist aufgegangen,
Auf weißer Düne der Ritter ruht,
Von bunten Träumen befangen.
Die schönen Nixen, im Schleiergewand,
Entsteigen der Meerestiefe.
Sie nahen sich leise dem jungen Fant,
Sie glaubten wahrhaftig er schliefe."
So fängt das Gedicht "Die Nixen" von Heinrich Heine an, welches in wunderbarer Weise auch das Erlebnis, das ich vor kurzem hatte, beschreiben könnte. Ich schlief zwar nicht auf weißer Düne, sondern saß am Tresen einer Bar, doch war immerhin der Mond aufgegangen. Und schöne Nixen im Schleiergewand, nur vier und nicht sechs wie bei Heine, küssten mich. Dies ist selbstverständlich metaphorisch zu verstehen. Denn nicht sie küssten mich, vielmehr geschah dies durch ihre bezaubernde Musik.
Das berliner Streichquartett "Die Nixen" hatte mich in seinen Bann gezogen. Während sich die Banausen aber pur-er Banalität hingaben, schien nur ich wirklich fasziniert zu sein. Dadurch bin ich aber in den Genuss eines Privatkonzertes gekommen plus Autogramm mit persönlicher Widmung. Danke.
Ich empfehle also mit Nachdruck die Hörprobe auf ihrer Homepage!
Der Mond ist aufgegangen,
Auf weißer Düne der Ritter ruht,
Von bunten Träumen befangen.
Die schönen Nixen, im Schleiergewand,
Entsteigen der Meerestiefe.
Sie nahen sich leise dem jungen Fant,
Sie glaubten wahrhaftig er schliefe."
So fängt das Gedicht "Die Nixen" von Heinrich Heine an, welches in wunderbarer Weise auch das Erlebnis, das ich vor kurzem hatte, beschreiben könnte. Ich schlief zwar nicht auf weißer Düne, sondern saß am Tresen einer Bar, doch war immerhin der Mond aufgegangen. Und schöne Nixen im Schleiergewand, nur vier und nicht sechs wie bei Heine, küssten mich. Dies ist selbstverständlich metaphorisch zu verstehen. Denn nicht sie küssten mich, vielmehr geschah dies durch ihre bezaubernde Musik.
Das berliner Streichquartett "Die Nixen" hatte mich in seinen Bann gezogen. Während sich die Banausen aber pur-er Banalität hingaben, schien nur ich wirklich fasziniert zu sein. Dadurch bin ich aber in den Genuss eines Privatkonzertes gekommen plus Autogramm mit persönlicher Widmung. Danke.
Ich empfehle also mit Nachdruck die Hörprobe auf ihrer Homepage!
Donnerstag, 30. April 2009
Donnerstag, 2. April 2009
Sonntag, 15. März 2009
Dienstag, 10. März 2009
Tanze Samba mit mir.
Am Samstag war ich shoppen. Musste mal wieder sein, da ich neue Turnschuhe brauchte. Ich war da auch nicht knitterig und hab mir gleich drei (3) Paar geholt. Aber nicht drei verschiedene, nein, sondern - natürlich - dreimal den Samba von Adidas. Es sind eben die Besten!
Für alle, die sich jetzt wundern: Nein ich hatte keinen Östrogen-Hormonschub!
Ich hab mir die drei Paare selbstverständlich in verschiedenen Farben geholt, so dass ich für jeden Anlass auch das passende (Turn-)Schuhwerk mein Eigen nennen kann.
Montag, 9. März 2009
Appeasment.
"Provokation für die in Malmö lebenden Araber"
Auch Malmös sozialdemokratischer Bürgermeister, Ilmar Reepalu, unterstützt den Protest. Gegen die israelischen Tennisspieler, nicht gegen die Randalierer. Er weiß, dass in seiner Stadt eine große arabische Gemeinschaft gibt. Und er sorgt sich auch nicht so sehr um die Sicherheit, sondern macht deutlich, worum es wirklich geht. Der Lokalzeitung "Sydsvenskan" sagte er: "In dieser Situation solle überhaupt kein Match gegen Israel gespielt werden." Die Aggression im Gaza-Streifen sein von Israel ausgegangen. Die Davis-Cup-Partie bezeichnete er als "Provokation für die in Malmö lebenden Araber".
Der Mann hat natürlich Recht. Aus dem Gaza-Streifen wurde bekanntlich ja nur mit selbstgebauten Leucht- und Düngerraketen geschossen.
So etwas im schönen Schweden. Ich bin enttäuscht.Näheres gibt es hier.
Auch Malmös sozialdemokratischer Bürgermeister, Ilmar Reepalu, unterstützt den Protest. Gegen die israelischen Tennisspieler, nicht gegen die Randalierer. Er weiß, dass in seiner Stadt eine große arabische Gemeinschaft gibt. Und er sorgt sich auch nicht so sehr um die Sicherheit, sondern macht deutlich, worum es wirklich geht. Der Lokalzeitung "Sydsvenskan" sagte er: "In dieser Situation solle überhaupt kein Match gegen Israel gespielt werden." Die Aggression im Gaza-Streifen sein von Israel ausgegangen. Die Davis-Cup-Partie bezeichnete er als "Provokation für die in Malmö lebenden Araber".
Der Mann hat natürlich Recht. Aus dem Gaza-Streifen wurde bekanntlich ja nur mit selbstgebauten Leucht- und Düngerraketen geschossen.
So etwas im schönen Schweden. Ich bin enttäuscht.Näheres gibt es hier.
Mittwoch, 25. Februar 2009
Spürnasen in Not.
Viel Vergnügen beim lesen.
Es geschah bei unserem letzten Einsatz. Zwei Kollegen waren mit ihren Rettungshunden P. und S. in einem Waldstück unterwegs, um eine vermisste ältere Dame aufzuspüren. Die Frau war nach einem Waldspaziergang nicht in das nahegelegene Seniorenstift zurückgekehrt.
Die Bäume standen sehr dicht zusammen, alles war unübersichtlich. Nur die feinen Nasen wiesen den Hunden den Weg durch den Wald. Die Zeit lief davon... Rechts und links raschelten Tiere im Gebüsch - hoffentlich keine Wildschweine! P. und S. liefen unbeirrt vorwärts. Für die beiden Retter auf vier Pfoten gab es nur ein Ziel: die vermisste Frau zu finden und zu retten!
Nach einer Weile lichteten sich die Bäume und die XY-Retter erreichten eine Landstraße, die durch das Waldstück führte. Ein Stückchen weiter weg fuhr ein Auto, das sie erst passieren lassen wollten. Unsere perfekt ausgebildeten Hunde reagierten sofort auf die Kommandos und ließen sich an der Seite ihrer Hundeführer nieder, um das Auto vorbeifahren zu lassen. Als nur noch eine Kurve den Wagen von ihnen trennte, geschah alles blitzschnell: Das Auto schwenkte nach rechts. Ein dumpfer Knall, schrilles Jaulen, quietschende Bremsen - dann herrschte Stille.
Der Fahrer, der trotz unserer aufgestellten Warnhütchen unachtsam gewesen war, hatte in der Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und war von der Fahrbahn abgekommen und hatte P. erwischt. P., der genau dort am Straßenrand saß, hatte keine Chance. Nun lag er winselnd am Boden, das linke Bein unnatürlich abgestreckt.
Der Unfallfahrer, dem alles schrecklich leid tat, bot sich sofort an, P. und seinen Hundeführer zum Tierarzt zu fahren. Dort diagnostizierte man einen komplizierten Bruch des Beins. Es wurde geschient und verbunden und er bekam Medikamente gegen die starken Schmerzen.
Der Bruch ist so kompliziert, dass nur eine Operation helfen kann. Der Termin steht schon fest, doch wir können diesen Eingriff nicht bezahlen! Sie wissen ja, dass wir beim Bundesverband Rettungshunde e.V. alle ehrenamtlich arbeiten und alle Kosten selbst tragen müssen. Eine Risikoversicherung für unsere Rettunghunde gibt es nicht, da die Kassen diese wegen des hohen Risikos ablehnen.
Ich möchte Sie daher ganz herzlich um eine Spende für Ps. Operation bitten. Wenn Sie uns mit 15, 30 oder sogar 50 Euro unterstützen, können wir P. helfen. P. hat schon so viele einsätze als Rettungshund hinter sich und bereits vielen Menschen das Leben gerettet. Bitte lassen Sie nicht zu, dass er leidet!
Ich danke Ihnen vielmals Ihr,
N.N.
Leider ist diese Geschichte nicht von mir. Nichtsdestotrotz verdient sie es hier gepostet zu werden. Denn die schönsten und spannendsten Geschichten schreibt immer noch das Leben oder die ehrenamtlichen Mitarbeiter von allgemeinnützigen Vereinen.
Es ist erstaunlich, was alte Leute so in ihrem Briefkasten finden. Dieser Spendenaufruf ging einer mir bekannten alten Dame - so wie die in der Geschichte - Anfang des letzten Jahres zu.
Dieses Schreiben ist ein Paradebeispiel dafür, wie man alten Menschen das Geld aus der Tasche leiert, die dem Grabe näher sind als dem nächsten Toilettengang. Sie versuchen sich von ihren Sünden freizukaufen, indem sie irgendwelche Spendenorganisationen unterstützen. M.a.W., hier wird moderner Ablasshandel betrieben.
Ich habe z.B. noch nie so ein Schreiben erhalten. Vielleicht liegt es daran, dass ich noch zu jung bin und den Weg allein nach Hause finde. Vielleicht bin ich aber auch nur nicht vermögend genug.
In irgendwelchen Schreiben von katholischen Spendenorganisationen heißt es sonst immer, dass XY ihre 21 Kinder nicht ernähren kann. Nebenbei gesagt, diese Problem hätte XY nicht, wenn das Oberhaupt derselben katholischen Kirche, die das Dorf von XY missioniert hat, ihr nicht eingehämmert hätte, das Verhütung eine Sünde sei. Aber ich schweife ab.
Dieses Schreiben ist schlimmer, weil es seinem Leser aus der speziellen Zielgruppe suggeriert, dass er der nächste sein könnte, der sich wegen seiner Demenz im Wald verirrt.
Ebenfalls seltsam ist, warum gespendet werden muss, damit P. operiert werden kann. Schließlich müsste doch der, welcher den Schaden verschuldet hat, auch für diesen aufkommen und die Hunde-OP bezahlen. Aber auf die Idee ist man vielleicht nicht gekommen. Oder etwa doch...? Naja, ist jetzt auch egal. Hoffen wir, dass es P. jetzt nach überstandenen OP besser geht und er wieder voll einsatztauglich ist. Schließlich haben wir doch alle eine Oma.
Die handelnden "Personen" sind von mir anonymisiert worden, damit die Geschichte nicht auf dem Boulevard breit geklatscht wird.
Wer sich jetzt übrigens fragt, was mit der alten Dame passiert ist, der muss nur weiterlesen. Denn auch dies wurde in dem Anschreiben geklärt.
PS: Sie fragen sich bestimmt, was mit der vermissten Dame geschah: Rettungshund S. spürte sie auf und sie kehrte etwas verfroren, aber sonst wohlbehalten ins Seniorenheim zurück.
Mein persönliches PS:
Satire darf das.
Es geschah bei unserem letzten Einsatz. Zwei Kollegen waren mit ihren Rettungshunden P. und S. in einem Waldstück unterwegs, um eine vermisste ältere Dame aufzuspüren. Die Frau war nach einem Waldspaziergang nicht in das nahegelegene Seniorenstift zurückgekehrt.
Die Bäume standen sehr dicht zusammen, alles war unübersichtlich. Nur die feinen Nasen wiesen den Hunden den Weg durch den Wald. Die Zeit lief davon... Rechts und links raschelten Tiere im Gebüsch - hoffentlich keine Wildschweine! P. und S. liefen unbeirrt vorwärts. Für die beiden Retter auf vier Pfoten gab es nur ein Ziel: die vermisste Frau zu finden und zu retten!
Nach einer Weile lichteten sich die Bäume und die XY-Retter erreichten eine Landstraße, die durch das Waldstück führte. Ein Stückchen weiter weg fuhr ein Auto, das sie erst passieren lassen wollten. Unsere perfekt ausgebildeten Hunde reagierten sofort auf die Kommandos und ließen sich an der Seite ihrer Hundeführer nieder, um das Auto vorbeifahren zu lassen. Als nur noch eine Kurve den Wagen von ihnen trennte, geschah alles blitzschnell: Das Auto schwenkte nach rechts. Ein dumpfer Knall, schrilles Jaulen, quietschende Bremsen - dann herrschte Stille.
Der Fahrer, der trotz unserer aufgestellten Warnhütchen unachtsam gewesen war, hatte in der Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und war von der Fahrbahn abgekommen und hatte P. erwischt. P., der genau dort am Straßenrand saß, hatte keine Chance. Nun lag er winselnd am Boden, das linke Bein unnatürlich abgestreckt.
Der Unfallfahrer, dem alles schrecklich leid tat, bot sich sofort an, P. und seinen Hundeführer zum Tierarzt zu fahren. Dort diagnostizierte man einen komplizierten Bruch des Beins. Es wurde geschient und verbunden und er bekam Medikamente gegen die starken Schmerzen.
Der Bruch ist so kompliziert, dass nur eine Operation helfen kann. Der Termin steht schon fest, doch wir können diesen Eingriff nicht bezahlen! Sie wissen ja, dass wir beim Bundesverband Rettungshunde e.V. alle ehrenamtlich arbeiten und alle Kosten selbst tragen müssen. Eine Risikoversicherung für unsere Rettunghunde gibt es nicht, da die Kassen diese wegen des hohen Risikos ablehnen.
Ich möchte Sie daher ganz herzlich um eine Spende für Ps. Operation bitten. Wenn Sie uns mit 15, 30 oder sogar 50 Euro unterstützen, können wir P. helfen. P. hat schon so viele einsätze als Rettungshund hinter sich und bereits vielen Menschen das Leben gerettet. Bitte lassen Sie nicht zu, dass er leidet!
Ich danke Ihnen vielmals Ihr,
N.N.
Leider ist diese Geschichte nicht von mir. Nichtsdestotrotz verdient sie es hier gepostet zu werden. Denn die schönsten und spannendsten Geschichten schreibt immer noch das Leben oder die ehrenamtlichen Mitarbeiter von allgemeinnützigen Vereinen.
Es ist erstaunlich, was alte Leute so in ihrem Briefkasten finden. Dieser Spendenaufruf ging einer mir bekannten alten Dame - so wie die in der Geschichte - Anfang des letzten Jahres zu.
Dieses Schreiben ist ein Paradebeispiel dafür, wie man alten Menschen das Geld aus der Tasche leiert, die dem Grabe näher sind als dem nächsten Toilettengang. Sie versuchen sich von ihren Sünden freizukaufen, indem sie irgendwelche Spendenorganisationen unterstützen. M.a.W., hier wird moderner Ablasshandel betrieben.
Ich habe z.B. noch nie so ein Schreiben erhalten. Vielleicht liegt es daran, dass ich noch zu jung bin und den Weg allein nach Hause finde. Vielleicht bin ich aber auch nur nicht vermögend genug.
In irgendwelchen Schreiben von katholischen Spendenorganisationen heißt es sonst immer, dass XY ihre 21 Kinder nicht ernähren kann. Nebenbei gesagt, diese Problem hätte XY nicht, wenn das Oberhaupt derselben katholischen Kirche, die das Dorf von XY missioniert hat, ihr nicht eingehämmert hätte, das Verhütung eine Sünde sei. Aber ich schweife ab.
Dieses Schreiben ist schlimmer, weil es seinem Leser aus der speziellen Zielgruppe suggeriert, dass er der nächste sein könnte, der sich wegen seiner Demenz im Wald verirrt.
Ebenfalls seltsam ist, warum gespendet werden muss, damit P. operiert werden kann. Schließlich müsste doch der, welcher den Schaden verschuldet hat, auch für diesen aufkommen und die Hunde-OP bezahlen. Aber auf die Idee ist man vielleicht nicht gekommen. Oder etwa doch...? Naja, ist jetzt auch egal. Hoffen wir, dass es P. jetzt nach überstandenen OP besser geht und er wieder voll einsatztauglich ist. Schließlich haben wir doch alle eine Oma.
Die handelnden "Personen" sind von mir anonymisiert worden, damit die Geschichte nicht auf dem Boulevard breit geklatscht wird.
Wer sich jetzt übrigens fragt, was mit der alten Dame passiert ist, der muss nur weiterlesen. Denn auch dies wurde in dem Anschreiben geklärt.
PS: Sie fragen sich bestimmt, was mit der vermissten Dame geschah: Rettungshund S. spürte sie auf und sie kehrte etwas verfroren, aber sonst wohlbehalten ins Seniorenheim zurück.
Mein persönliches PS:
Satire darf das.
Donnerstag, 19. Februar 2009
Bauchtanz.
Das VG Frankfurt a.M. hat eine offensichtlich wirre Entscheidung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgehoben. Wie kommt man nur auf die Idee, dass eine Bauchtänzerin im Iran sicher sei? Mehr dazu hier.
Burkini.
So haben sich die Generationen von Frauen, welche für die Gleichstellung des weiblichen Geschlechts gekämpft haben, dass aber nicht vorgestellt. Durch die Bade-Burka, oder liebevoll Burkini genannt, wird einmal mehr der Beweis geführt, wie in Deutschland unter dem Deckmäntelchen der Religionsfreiheit Freiheitsrechte von Frauen beschnitten werden.
So tolerant zeigt man sich aber gern.
Die züchtige Frau soll sich also verhüllen, damit sie nicht die Männer um sie herum zu sexuellen Gedanken oder gar Handlungen nötigt.
Die Frau, die sich im Bikini zeigt, ist demnach eine Schlampe, mit der es jeder machen kann. Wird sie Opfer eines Sexualverbrechens, dann hat sie es ja nicht anders gewollt.
Das nenne ich mal effektive Gefahrenabwehr. Pädophile sollten dann aber auch vor den sie zu Sexualstraftaten nötigenden Kindern auf Spielplätzen geschützt werden.
In Schweden sind sie dagegen noch etwas rückständig...
Bin sehr gespannt, was die Badesaison 2009 so bringen wird.
So tolerant zeigt man sich aber gern.
Die züchtige Frau soll sich also verhüllen, damit sie nicht die Männer um sie herum zu sexuellen Gedanken oder gar Handlungen nötigt.
Die Frau, die sich im Bikini zeigt, ist demnach eine Schlampe, mit der es jeder machen kann. Wird sie Opfer eines Sexualverbrechens, dann hat sie es ja nicht anders gewollt.
Das nenne ich mal effektive Gefahrenabwehr. Pädophile sollten dann aber auch vor den sie zu Sexualstraftaten nötigenden Kindern auf Spielplätzen geschützt werden.
In Schweden sind sie dagegen noch etwas rückständig...
Bin sehr gespannt, was die Badesaison 2009 so bringen wird.
Sport verbindet?
Israelische Tennisspieler, die in Dubai antreten wollen, merken davon aber nichts. Man begegnet ihnen nur mit "Arabischer Willkür".
Samstag, 7. Februar 2009
Kultur und Zivilisation.
Wenn ich jemanden den Kopf abhacke, um aus dem Schädel eine Vase zu machen, ist das Kultur. Wenn ich dafür ins Gefängnis gehe, ist das Zivilisation.
- Henryk M. Broder -
- Henryk M. Broder -
Freitag, 23. Januar 2009
Im Namen des Volkes.
So heißt die Eingangsformel im Rubrum (lat. ruber - "rot") eines jeden Urteils, dass von einem deutschen Gericht verkündet wird. So bestimmt es das einfache Gesetz (z.B. § 311 Abs. 1 ZPO). Zwar hat diese Formel keinen Einfluss auf die Wirksamkeit eines gerichtlichen Urteils. Jedoch steht sie für die demokratische Legitimation des Gerichts und seiner Entscheidung.
Demokratie wiederum bedeutet Herrschaft des Volkes. M.a.W. alle staatliche Gewalt muss vom Volke unmittelbar ausgeübt werden oder - wie es in einer repräsentativen Demokratie erforderlich ist - durch demokratisch legitimierte Organe der drei Staatsgewalten.
"Herrschaft des Volkes" heißt aber nicht, dass die im Volk (vielleicht) herrschenden Klischees und Pauschalisierungen als Bewertungs- oder Entscheidungsgrundlage herangezogen werden sollen. So haben sicherlich mehr Menschen in Deutschland schon mal eine Bildzeitung gekauft, als in das Grundgesetz oder das Bürgerliche Gesetzbuch geschaut, nichtsdestotrotz ist bspw. die Judikative noch immer an Recht und Gesetz und nicht an die Inhalte der Springerpresse gebunden.
Indes scheinen die Richter des 5. Zivilsenats des OLG Rostocks sich dessen nicht ganz bewusst zu sein. Anders läßt sich sonst nicht diese Stilblüte richterlicher Formulierungkunst erklären.
Die Richter hatten als Berufungsinstanz darüber zu entscheiden, ob der Kläger (der ersten Instanz) ggü. seiner Versicherung Ansprüche aus einer Kaskoversicherung geltend machen konnte. Sein Fahrzeug, ein Audi A8, war ihm entwendet worden während er nach dem Weg gefragt hatte. Er hatte den Pkw verlassen, den Schlüssel aber im Zündschloss stecken und die Fahrertür unverschlossen gelassen und wollte am Kiosk auf der Beifahrerseite sich erkundigen.
Wie das OLG zutreffend festgestellt hat, handelt derjenige, der so verfährt grob fahrlässig. Dies schließt wiederum den Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung aus der Kaskoversicherung aus. So sehen dies auch andere Oberlandesgerichte in Deutschland (vgl. nur OLG Hamm NZV 91, 195; OLG Frankfurt MDR 2003, 632).
Der Leitsatz der Entscheidung (OLG Rostock, Az.: 5 U 153/08) liest sich wie folgt:
Ein Fahrzeugführer, der in Polen die Entwendung seines Fahrzeugs ermöglicht, indem er aus seinem Fahrzeug aussteigt, dabei den Schlüssel stecken lässt, um das Auto herum auf die Beifahrerseite geht und sich dort mit einem Passanten unterhält, handelt grob fahrlässig.
Das Auto des Klägers war nämlich in Danzig entwendet worden. Der aufmerksame Leser wird sich jetzt bestimmt wundern, dass so ein gleichsam dämliches Verhalten nur in Polen aber anscheinend nicht in Deutschland grob fahrlässig sein soll. Obgleich der Senat selbst Entscheidungen (s.o.) anführt, die ähnliche Sachverhalte behandeln, die aber ausschließlich nur Inlandsbezug haben, scheint er nicht von dieser seiner Linie abrücken zu wollen. Dies ergibt nämlich soweit aus der Begründung des 5. Senats (a.a.O. Rn. 17):
Der Kläger hat auch subjektiv grob fahrlässig gehandelt, denn er hat das, was jedem in gegebener Situation einleuchtet, außer Acht gelassen und damit ein Verhalten gezeigt, das einfache Fahrlässigkeit übersteigt. Jedermann ist bekannt, dass Fahrzeugdiebstähle in Polen gang und gäbe sind. [...] Unter diesen Umständen hat ein Augenblicksversagen, [...], nicht vorgelegen, da der Kläger - wie bereits ausgeführt - in Polen besondere Aufmerksamkeit an den Tag legen musste. Dies war kein alltäglicher Vorgang, der jedem passieren kann. Gerade in Polen muss damit gerechnet werden, dass Personen unterwegs sind, die gezielt nach Möglichkeiten zum Fahrzeugdiebstahl insbesondere von Luxusfahrzeugen - wie hier einem Audi A8 - Ausschau halten oder spontan eine passende Gelegenheit ausnutzen. (Hervorhebungen sind von mir.)
Die Diktion dieser Begründung liest sich - um auch mal ein Klischee zu bedienen - wie das Protokoll eines Stammtischs, bei dem auch schon ein paar Bierchen zu viel über den Tresen gewandert sind.
Zwar mag es sein, dass es in unserem Nachbarland, EU- und Nato-Partner Polen vermehrt zu Autodiebstählen kommt. Dann ist dies aber durch Statistiken zu belegen und nicht in diesem schnodderigen Ton lediglich festzustellen. Dies ist einem gerichtlichen Urteils insbesondere dem eines Oberlandesgerichts nicht würdig.
Ein Student dürfte sich derartiges in einer Klausur zum ersten juristischen Staatsexamen nicht erlauben.
Demokratie wiederum bedeutet Herrschaft des Volkes. M.a.W. alle staatliche Gewalt muss vom Volke unmittelbar ausgeübt werden oder - wie es in einer repräsentativen Demokratie erforderlich ist - durch demokratisch legitimierte Organe der drei Staatsgewalten.
"Herrschaft des Volkes" heißt aber nicht, dass die im Volk (vielleicht) herrschenden Klischees und Pauschalisierungen als Bewertungs- oder Entscheidungsgrundlage herangezogen werden sollen. So haben sicherlich mehr Menschen in Deutschland schon mal eine Bildzeitung gekauft, als in das Grundgesetz oder das Bürgerliche Gesetzbuch geschaut, nichtsdestotrotz ist bspw. die Judikative noch immer an Recht und Gesetz und nicht an die Inhalte der Springerpresse gebunden.
Indes scheinen die Richter des 5. Zivilsenats des OLG Rostocks sich dessen nicht ganz bewusst zu sein. Anders läßt sich sonst nicht diese Stilblüte richterlicher Formulierungkunst erklären.
Die Richter hatten als Berufungsinstanz darüber zu entscheiden, ob der Kläger (der ersten Instanz) ggü. seiner Versicherung Ansprüche aus einer Kaskoversicherung geltend machen konnte. Sein Fahrzeug, ein Audi A8, war ihm entwendet worden während er nach dem Weg gefragt hatte. Er hatte den Pkw verlassen, den Schlüssel aber im Zündschloss stecken und die Fahrertür unverschlossen gelassen und wollte am Kiosk auf der Beifahrerseite sich erkundigen.
Wie das OLG zutreffend festgestellt hat, handelt derjenige, der so verfährt grob fahrlässig. Dies schließt wiederum den Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung aus der Kaskoversicherung aus. So sehen dies auch andere Oberlandesgerichte in Deutschland (vgl. nur OLG Hamm NZV 91, 195; OLG Frankfurt MDR 2003, 632).
Der Leitsatz der Entscheidung (OLG Rostock, Az.: 5 U 153/08) liest sich wie folgt:
Ein Fahrzeugführer, der in Polen die Entwendung seines Fahrzeugs ermöglicht, indem er aus seinem Fahrzeug aussteigt, dabei den Schlüssel stecken lässt, um das Auto herum auf die Beifahrerseite geht und sich dort mit einem Passanten unterhält, handelt grob fahrlässig.
Das Auto des Klägers war nämlich in Danzig entwendet worden. Der aufmerksame Leser wird sich jetzt bestimmt wundern, dass so ein gleichsam dämliches Verhalten nur in Polen aber anscheinend nicht in Deutschland grob fahrlässig sein soll. Obgleich der Senat selbst Entscheidungen (s.o.) anführt, die ähnliche Sachverhalte behandeln, die aber ausschließlich nur Inlandsbezug haben, scheint er nicht von dieser seiner Linie abrücken zu wollen. Dies ergibt nämlich soweit aus der Begründung des 5. Senats (a.a.O. Rn. 17):
Der Kläger hat auch subjektiv grob fahrlässig gehandelt, denn er hat das, was jedem in gegebener Situation einleuchtet, außer Acht gelassen und damit ein Verhalten gezeigt, das einfache Fahrlässigkeit übersteigt. Jedermann ist bekannt, dass Fahrzeugdiebstähle in Polen gang und gäbe sind. [...] Unter diesen Umständen hat ein Augenblicksversagen, [...], nicht vorgelegen, da der Kläger - wie bereits ausgeführt - in Polen besondere Aufmerksamkeit an den Tag legen musste. Dies war kein alltäglicher Vorgang, der jedem passieren kann. Gerade in Polen muss damit gerechnet werden, dass Personen unterwegs sind, die gezielt nach Möglichkeiten zum Fahrzeugdiebstahl insbesondere von Luxusfahrzeugen - wie hier einem Audi A8 - Ausschau halten oder spontan eine passende Gelegenheit ausnutzen. (Hervorhebungen sind von mir.)
Die Diktion dieser Begründung liest sich - um auch mal ein Klischee zu bedienen - wie das Protokoll eines Stammtischs, bei dem auch schon ein paar Bierchen zu viel über den Tresen gewandert sind.
Zwar mag es sein, dass es in unserem Nachbarland, EU- und Nato-Partner Polen vermehrt zu Autodiebstählen kommt. Dann ist dies aber durch Statistiken zu belegen und nicht in diesem schnodderigen Ton lediglich festzustellen. Dies ist einem gerichtlichen Urteils insbesondere dem eines Oberlandesgerichts nicht würdig.
Ein Student dürfte sich derartiges in einer Klausur zum ersten juristischen Staatsexamen nicht erlauben.
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